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Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung
Liebe Seglerinnen und Segler,
hier ein Hinweis auf die Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung, die ab 4. Juni in Kraft treten.
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1090685.php
Für den Sport gelten insbesondere folgende Punkte:
- Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
- Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
- Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
- Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht und ohne Zuschauer
- Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht